Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB)

der ReachBrand GmbH

Stand: 01.04.2026
Version: 00-01

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der ReachBrand GmbH, [Adresse], [PLZ Ort], Schweiz („ReachBrand“), und ihren Kunden („Kunde“), soweit keine abweichende schriftliche Individualvereinbarung besteht.1.2 Diese AGB gelten sowohl für Privatkunden als auch für Geschäftskunden.1.3 Diese AGB gelten insbesondere für folgende Leistungen von ReachBrand:
a) IT-Support und technische Unterstützung;
b) Fernwartung und Remote-Support;
c) Vor-Ort-Support;
d) Beratung, Planung und Begleitung bei IT- und Digitalthemen;
e) Einrichtung, Konfiguration, Migration und Optimierung von Geräten, Netzwerken, Benutzerkonten, E-Mail- und Cloud-Diensten;
f) Beschaffung, Vermittlung, Konfiguration oder Betreuung von Hard- und Software, Lizenzen, Drittservices oder Abonnements, soweit ausdrücklich vereinbart;
g) [weitere Leistungen ergänzen].1.4 Soweit für einzelne Leistungen besondere Verträge, Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements („SLA“), Auftragsbestätigungen, Offerten oder Projektvereinbarungen bestehen, gilt bei Widersprüchen folgende Rangfolge:schriftliche Individualvereinbarung / Auftragsbestätigung / Offerte;SLA;Leistungsbeschreibung / Angebot;diese AGB.1.5 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ReachBrand deren Geltung ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote von ReachBrand sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.2.2 Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
a) schriftliche oder elektronische Annahme einer Offerte;
b) schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch ReachBrand;
c) mündliche Beauftragung mit anschliessender Leistungserbringung;
d) Inanspruchnahme von Leistungen durch den Kunden;
e) Bestellung über Website, Formular, E-Mail, Messenger, Telefon oder sonstige Kommunikationsmittel.2.3 Sofern ReachBrand ihre Leistungen über eine Website oder ein elektronisches Formular anbietet, werden diese AGB integraler Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor Vertragsabschluss in zumutbarer Weise auf sie hingewiesen wird und ihre Geltung akzeptiert.2.4 ReachBrand ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei Sicherheitsbedenken, fehlender Verfügbarkeit, unklaren Zuständigkeiten, fehlender Mitwirkung des Kunden oder rechtlichen Risiken.

3. Leistungen von ReachBrand

3.1 ReachBrand erbringt Dienstleistungen im Bereich IT, Technik, Support und verwandter Leistungen nach bestem Wissen, sorgfältig und fachgerecht.
3.2 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, schuldet ReachBrand keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, sondern eine sorgfältige Tätigkeit.
3.3 ReachBrand ist berechtigt, Art, Mittel, Personal, technische Werkzeuge und Vorgehensweise bei der Leistungserbringung nach pflichtgemässem Ermessen zu bestimmen, soweit dadurch der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
3.4 ReachBrand ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
3.5 Angaben zu Reaktionszeiten, Erledigungsfristen, Verfügbarkeiten oder Prioritäten gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Ohne SLA oder besondere schriftliche Vereinbarung bestehen keine garantierten Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten.
3.6 ReachBrand ist berechtigt, zur Leistungserbringung Hilfspersonen, externe Spezialisten, Hosting-Provider, Softwareanbieter, Cloud-Dienste oder sonstige Dritte beizuziehen.

4. Leistungen Dritter / Drittprodukte

4.1 Soweit ReachBrand Leistungen von Dritten vermittelt, beschafft, integriert, betreut oder konfiguriert, gelten ergänzend die Vertrags-, Lizenz-, Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Drittanbieter.
4.2 ReachBrand übernimmt keine Gewähr dafür, dass Leistungen, Produkte, Schnittstellen oder Dienste Dritter jederzeit verfügbar, kompatibel, unverändert oder frei von Mängeln sind.
4.3 Störungen, Preisänderungen, Leistungsreduktionen, Sicherheitsvorfälle, API-Änderungen, Abkündigungen, Konto-Sperrungen oder sonstige Veränderungen bei Drittanbietern liegen ausserhalb des Einflussbereichs von ReachBrand.
4.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte, Lizenzen, Zugangsdaten und Berechtigungen verfügt.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten, Freigaben, Geräte, Kontakte und Entscheidungsgrundlagen rechtzeitig, vollständig und korrekt bereitzustellen.
5.2 Der Kunde stellt sicher, dass ReachBrand während der vereinbarten Zeiten Zugang zu den betroffenen Systemen, Geräten, Benutzerkonten, Räumlichkeiten und Netzwerken erhält, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.
5.3 Der Kunde benennt auf Wunsch von ReachBrand einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, Anweisungen, Sicherheits- und Handlungsempfehlungen von ReachBrand zu beachten, soweit diese sachlich gerechtfertigt sind.
5.5 Verzögerungen, Mehrkosten oder Einschränkungen, die auf unvollständiger, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen zulasten des Kunden.
5.6 Der Kunde ist verantwortlich für:
a) die Rechtmässigkeit seiner Inhalte, Daten und Nutzungen;
b) die Einhaltung interner oder gesetzlicher Aufbewahrungs-, Geheimhaltungs- und Dokumentationspflichten;
c) die Sicherstellung, dass keine Rechte Dritter verletzt werden;
d) die laufende Prüfung der von ReachBrand gelieferten Ergebnisse auf fachliche Eignung für den konkreten Zweck des Kunden.

6. Datensicherung / Backup / Wiederherstellung

6.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich als eigene Leistung von ReachBrand übernommen, ist ausschliesslich der Kunde für die vollständige, aktuelle und funktionsfähige Sicherung seiner Daten, Systeme, Konfigurationen und Inhalte verantwortlich.
6.2 Vor Eingriffen in Systeme, Geräte, Software, Benutzerkonten, E-Mail-Umgebungen, Netzwerke, Speichermedien oder Cloud-Dienste hat der Kunde selbständig ein aktuelles Backup zu erstellen und dessen Wiederherstellbarkeit zu prüfen.
6.3 ReachBrand ist berechtigt, vor risikobehafteten Arbeiten ein Backup zu verlangen oder dem Kunden dessen Erstellung zu empfehlen. Lehnt der Kunde dies ab oder unterlässt er dies, erfolgt die Leistungserbringung auf eigenes Risiko des Kunden hinsichtlich Datenverlust, Funktionsstörungen und Wiederherstellungsaufwand.
6.4 ReachBrand haftet im gesetzlich zulässigen Umfang nicht für Datenverlust, Datenbeschädigung, fehlerhafte Wiederherstellung, Integritätsverlust, Synchronisationsfehler, Versionskonflikte oder mittelbare Schäden aus fehlender oder ungenügender Datensicherung, sofern ReachBrand nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt hat. Ein Ausschluss für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit wäre nach schweizerischem Obligationenrecht unzulässig.

7. Fernwartung / Remote-Zugriff

7.1 ReachBrand ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise per Fernzugriff, Fernwartung, Remote-Desktop, Bildschirmfreigabe, Telefon, Video oder vergleichbaren technischen Mitteln zu erbringen.
7.2 Fernzugriffe erfolgen nur mit Wissen und Zustimmung des Kunden oder einer von ihm autorisierten Person.
7.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass:
a) der Fernzugriff technisch möglich ist;
b) die betroffenen Systeme rechtmässig genutzt werden;
c) ReachBrand die erforderlichen Berechtigungen erhält;
d) keine unbefugten Dritten Zugriff auf die Sitzung erhalten.
7.4 ReachBrand ist berechtigt, Fernwartung aus Sicherheitsgründen, bei Verdacht auf Missbrauch, bei ungeklärten Berechtigungen oder bei rechtlichen Risiken abzulehnen oder abzubrechen.
7.5 ReachBrand darf Fernwartungsleistungen dokumentieren, protokollieren oder in Ticketsystemen erfassen, soweit dies für Qualitätssicherung, Nachvollziehbarkeit, Abrechnung, Sicherheit oder Vertragserfüllung erforderlich ist.
7.6 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass technische Eingriffe per Fernwartung trotz sorgfältiger Ausführung Risiken beinhalten können, insbesondere im Zusammenhang mit Altgeräten, Fremdsoftware, Malware-Befall, instabilen Systemen, fehlenden Updates, fehlerhaften Berechtigungen, beschädigten Datenträgern oder Inkompatibilitäten.

8. Vor-Ort-Einsätze

8.1 Vor-Ort-Leistungen erfolgen nach Vereinbarung am Standort des Kunden oder am vereinbarten Einsatzort.
8.2 Der Kunde stellt sicher, dass ReachBrand ungehinderten Zugang zu den betroffenen Räumen, Geräten, Stromanschlüssen, Netzwerken und erforderlichen Ansprechpartnern erhält.
8.3 Wartezeiten, Mehraufwand oder nutzloser Aufwand infolge fehlender Zugänglichkeit, fehlender Vorbereitung, fehlender Mitwirkung oder unzutreffender Angaben des Kunden sind vom Kunden zu vergüten.
8.4 Reisezeit, Wegpauschalen, Spesen, Parkgebühren, Materialkosten und sonstige Auslagen werden gemäss Offerte, Preisliste oder effektiven Kosten verrechnet.
8.5 [Einsatzgebiet / Wegpauschale / Mindestanfahrtskosten ergänzen]

9. Termine, Fristen, Verschiebungen und Absagen

9.1 Vereinbarte Termine sind verbindlich.
9.2 Kann der Kunde einen Termin nicht wahrnehmen, hat er ReachBrand so früh wie möglich zu informieren.
9.3 Bei Absagen oder Verschiebungen durch den Kunden weniger als [24 Stunden / 48 Stunden] vor dem vereinbarten Termin ist ReachBrand berechtigt, den reservierten Aufwand ganz oder teilweise in Rechnung zu stellen, mindestens jedoch [Mindestbetrag oder Prozentsatz].
9.4 Erscheint der Kunde nicht zum Termin oder ist die Leistungserbringung wegen Umständen aus seiner Sphäre nicht möglich, gilt dies als kurzfristige Absage.
9.5 ReachBrand ist berechtigt, Termine aus sachlichen Gründen zu verschieben, insbesondere bei Krankheit, Unfall, höherer Gewalt, Ausfall von Personal, Sicherheitsvorfällen oder technischen Störungen. Bereits bestätigte Termine werden in einem solchen Fall nach Möglichkeit neu angesetzt.

10. Preise und Vergütung

10.1 Sämtliche Leistungen von ReachBrand werden nach Aufwand, pauschal oder wiederkehrend gemäss Offerte, SLA, Vertrag, Preisblatt oder individueller Vereinbarung verrechnet.
10.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt:
a) Stundenansatz: CHF [Betrag] pro Stunde;
b) Abrechnungseinheit: [15 / 30 / 60] Minuten;
c) Mindestverrechnung pro Einsatz: [Betrag / Dauer];
d) Reisezeit / Spesen: [Regelung];
e) Material und Drittleistungen: zusätzlich nach Aufwand.
10.3 Sämtliche Preise verstehen sich [inklusive / exklusive] gesetzlicher Mehrwertsteuer.
10.4 Aufwände für Analyse, Fehlersuche, Vorbereitung, Dokumentation, Kommunikation, Beschaffung, Koordination mit Dritten, Nachbearbeitung, Anfahrt, Fernzugriff, Wiederholungstermine oder Wiederherstellungsversuche sind vergütungspflichtig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
10.5 ReachBrand ist berechtigt, bei Dauerschuldverhältnissen, Abonnements, Wartungsverträgen oder wiederkehrenden Leistungen Preise unter Einhaltung einer angemessenen Vorankündigungsfrist von [30] Tagen anzupassen. Für Privatkunden gelten Preisänderungen nur für zukünftige Leistungsperioden.

11. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

11.1 ReachBrand ist berechtigt, Leistungen laufend, periodisch, nach Projektfortschritt oder nach Abschluss abzurechnen.
11.2 Rechnungen sind innert [10 / 20 / 30] Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
11.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ReachBrand berechtigt:
a) Verzugszins in gesetzlich zulässiger Höhe zu verlangen;
b) Mahngebühren von CHF [Betrag] pro Mahnung zu erheben;
c) weitere Leistungen auszusetzen oder nur gegen Vorauszahlung zu erbringen;
d) Zugänge, Support oder wiederkehrende Leistungen vorübergehend einzuschränken, soweit dies gesetzlich zulässig und verhältnismässig ist.
11.4 Der Kunde ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zur Verrechnung berechtigt.
11.5 ReachBrand kann angemessene Vorschüsse, Akontozahlungen oder Vorauszahlungen verlangen, insbesondere bei Neukunden, grösseren Projekten, Beschaffungen, Drittleistungen oder erhöhtem Ausfallrisiko.

12. Eigentumsvorbehalt / Nutzungsrechte

12.1 Gelieferte Hardware, Software, Konfigurationen, Dokumentationen, Zugangsmittel, Entwürfe, Vorlagen, Konzepte oder sonstige Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum bzw. Nutzungsrecht von ReachBrand oder des jeweiligen Rechteinhabers.
12.2 Soweit ReachBrand dem Kunden urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse überlässt, erhält der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ein einfaches, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck und nur nach vollständiger Bezahlung.
12.3 Der Kunde darf Arbeitsergebnisse von ReachBrand ohne deren Zustimmung nicht an Dritte weiterverkaufen, sublicenzieren, veröffentlichen oder ausserhalb des vereinbarten Zwecks nutzen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

13. Hardware, Software, Beschaffung und Drittverträge

13.1 Beschafft ReachBrand im Auftrag des Kunden Hardware, Software, Lizenzen, Domains, Hosting, Subscriptions oder sonstige Leistungen Dritter, erfolgt dies je nach Vereinbarung:
a) im Namen und auf Rechnung des Kunden; oder
b) im eigenen Namen mit Weiterverrechnung an den Kunden.
13.2 Lieferfristen und Verfügbarkeiten bei Drittanbietern sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich garantiert wurden.
13.3 Die Gefahr für Verzögerungen, Lieferengpässe, Modellwechsel, Preisänderungen, Abkündigungen oder Nichtverfügbarkeit seitens Dritter trägt der Kunde, soweit ReachBrand daran kein eigenes Verschulden trifft.
13.4 Rücknahmen, Umtausch, Widerruf oder Stornierungen bei Drittprodukten richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters, sofern ReachBrand nicht ausdrücklich etwas anderes zusichert.

14. Widerruf, Rücktritt und Stornierungen bei Privatkunden

14.1 Soweit ReachBrand nicht ausdrücklich schriftlich ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht einräumt, besteht nach schweizerischem Recht kein allgemeines Widerrufsrecht für online oder ausserhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge über Dienstleistungen.
14.2 Gewährt ReachBrand aus Kulanz oder vertraglich ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht, richten sich Umfang, Frist, Form und Folgen ausschliesslich nach der jeweiligen ausdrücklichen Vereinbarung.
14.3 Bereits erbrachte Leistungen, bestellte Drittleistungen, reservierte Zeitfenster, angefangene Arbeiten, Beschaffungen und entstandene Aufwände sind im Fall eines Rücktritts oder einer Stornierung angemessen zu vergüten.

15. Prüfung, Abnahme und Mängelrüge

15.1 Der Kunde hat Leistungen, Lieferungen und Arbeitsergebnisse nach Erhalt bzw. nach Durchführung innert angemessener Frist zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innert [5] Arbeitstagen, schriftlich zu rügen.
15.2 Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, gelten die Leistungen als genehmigt, soweit das gesetzlich zulässig ist.
15.3 Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln hat ReachBrand zunächst das Recht zur Nachbesserung innert angemessener Frist.
15.4 Erst wenn die Nachbesserung endgültig fehlschlägt oder unzumutbar ist, kann der Kunde – soweit gesetzlich zulässig – angemessene Preisminderung verlangen. Ein Rücktritt ist nur bei wesentlichen Mängeln und nur soweit gesetzlich zulässig möglich.15.5 Geringfügige Mängel, die die Nutzbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

16. Gewährleistung

16.1 ReachBrand gewährleistet eine sorgfältige und fachgerechte Erbringung ihrer Leistungen.
16.2 ReachBrand übernimmt keine Gewähr für:
a) die ununterbrochene Verfügbarkeit von Internet-, Cloud-, Hosting-, Telefonie- oder Drittservices;
b) die dauerhafte Kompatibilität mit Altgeräten, Legacy-Systemen oder nicht mehr unterstützter Soft- oder Hardware;
c) Erfolge, die vom Mitwirken des Kunden oder Dritter abhängen;
d) Mängel, Störungen oder Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, unterlassene Updates, fehlende Wartung, Malware, Hardwaredefekte, Herstellerfehler, Stromausfälle oder höhere Gewalt verursacht werden.
16.3 Für von Dritten gelieferte Hard- und Software gelten primär die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers oder Anbieters.

17. Haftung

17.1 ReachBrand haftet dem Kunden für direkten Schaden nur, soweit dieser durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von ReachBrand verursacht wurde. Eine vertragliche Wegbedingung von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist unzulässig.
17.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ReachBrand nur für typische und vorhersehbare direkte Schäden und nur im Rahmen von Ziffer 17.5.
17.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von ReachBrand ausgeschlossen für:
a) indirekte Schäden und Folgeschäden;
b) entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbruch, Reputationsschäden, Drittansprüche, Mangelfolgeschäden;
c) Datenverlust, Datenrekonstruktion, Wiederherstellungskosten, soweit ReachBrand nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt hat;
d) Schäden infolge fehlender Backups, veralteter Systeme, unterlassener Sicherheitsupdates oder Missachtung von Empfehlungen;
e) Schäden aus Leistungen oder Unterlassungen von Drittanbietern;
f) Schäden infolge unbefugter Zugriffe, Cyberangriffe, Malware, Phishing, Social Engineering oder vergleichbarer Sicherheitsvorfälle, sofern ReachBrand die branchenübliche Sorgfalt beachtet hat.
17.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Organen, Mitarbeitenden, Hilfspersonen, Beauftragten und beigezogenen Dritten von ReachBrand, soweit gesetzlich zulässig.
17.5 Die gesamte Haftung von ReachBrand aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag, Projekt oder Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – begrenzt auf den niedrigeren der folgenden Beträge:
a) den Betrag der vom Kunden für den betroffenen Einzelauftrag bezahlten Vergütung; oder
b) bei Dauerschuldverhältnissen den Betrag der in den letzten [12] Monaten vor Eintritt des Schadenereignisses für die betroffene Leistung bezahlten Vergütung;
maximal jedoch CHF [Betrag].
17.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht.

18. Altgeräte, Legacy-Systeme und Sicherheitsrisiken

18.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ältere oder nicht mehr unterstützte Geräte, Betriebssysteme, Programme, Router, Drucker, Speicherlösungen, Mobilgeräte oder Kontoumgebungen erhöhte Sicherheits-, Ausfall- und Kompatibilitätsrisiken aufweisen können.
18.2 ReachBrand ist berechtigt, Leistungen an offensichtlich unsicheren, veralteten oder nicht mehr unterstützten Systemen nur eingeschränkt, unter Vorbehalt oder gar nicht zu erbringen.
18.3 ReachBrand darf dem Kunden empfehlen, Geräte, Systeme, Software oder Prozesse zu ersetzen, zu aktualisieren oder ausser Betrieb zu nehmen. Setzt der Kunde entgegen solcher Empfehlung den Betrieb fort, trägt er das daraus resultierende erhöhte Risiko.

19. IT-Sicherheit / Cybersecurity

19.1 ReachBrand trifft im Rahmen ihrer Tätigkeit angemessene technische und organisatorische Massnahmen nach branchenüblichem Standard und nach Massgabe des Vertrags.
19.2 ReachBrand schuldet ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung weder eine umfassende Sicherheitsüberwachung noch eine lückenlose Prävention gegen alle Cyberrisiken.
19.3 Der Kunde bleibt verantwortlich für:
a) sichere Passwörter und Mehrfaktorauthentifizierung;
b) Benutzerverwaltung und Rechtekonzepte;
c) regelmässige Updates;
d) Datensicherung;
e) Schulung und Sensibilisierung seiner Benutzer;
f) Meldung verdächtiger Vorfälle.
19.4 Erkennt ReachBrand Hinweise auf erhebliche Sicherheitsrisiken, informiert sie den Kunden nach Möglichkeit. Die Umsetzung empfohlener Massnahmen obliegt dem Kunden, soweit nicht anders vereinbart.

20. Datenschutz und Vertraulichkeit

20.1 ReachBrand bearbeitet Personendaten im Rahmen der Vertragsabwicklung, Leistungserbringung, Kommunikation, Supporterbringung, Sicherheit, Dokumentation und Abrechnung.
20.2 Einzelheiten zur Datenbearbeitung ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung von ReachBrand, welche integrierender Bestandteil der Informationspflichten von ReachBrand ist.
20.3 Soweit ReachBrand im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeitet, bleibt der Kunde grundsätzlich für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit verantwortlich; der Verantwortliche muss sich vertraglich absichern und sicherstellen, dass Auftragsbearbeiter die Daten nur weisungsgemäss und gesetzeskonform bearbeiten. Das gilt insbesondere bei IT-Support, Cloud- und Hosting-Leistungen.
20.4 ReachBrand ist berechtigt, zur Leistungserbringung Auftragsbearbeiter, Hosting-Provider, Cloud-Anbieter, Kommunikations- und Supporttools einzusetzen. Dabei können Daten – soweit für die Vertragserfüllung erforderlich – auch an Dritte oder ins Ausland übermittelt werden, sofern die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Der EDÖB weist darauf hin, dass dabei insbesondere Datensicherheit, Weisungsbindung und Bekanntgabe ins Ausland vertraglich abzusichern sind.
20.5 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nur zum Vertragszweck zu verwenden. Als vertraulich gelten insbesondere Zugangsdaten, technische Unterlagen, Konfigurationen, Kundendaten, Geschäftsinterna, nicht öffentliche Informationen und sicherheitsrelevante Angaben.
20.6 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
a) allgemein bekannt oder ohne Vertragsverletzung allgemein zugänglich sind;
b) bereits rechtmässig bekannt waren;
c) aufgrund gesetzlicher Pflicht oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

21. Dokumentation und Kommunikation

21.1 ReachBrand ist berechtigt, Supportfälle, Aufträge, Störungen, Freigaben, Sitzungen, Kommunikation und technische Massnahmen in geeigneter Form zu dokumentieren.
21.2 Als Kommunikationsmittel gelten insbesondere E-Mail, Telefon, Mobiltelefon, Messaging-Dienste, Ticketsysteme, Video-Calls und Kollaborationsplattformen. Der Kunde akzeptiert die Nutzung solcher Kanäle, soweit sie angemessen sind.
21.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Mitteilungen an seine angegebenen Kontaktadressen zugestellt werden können und regelmässig geprüft werden.

22. SLA / Supportverträge / Abonnemente

22.1 Werden wiederkehrende Leistungen, Wartungsmodelle oder Servicepakete vereinbart, ergeben sich Leistungsumfang, Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten, Eskalationen, Ausschlüsse und Prioritäten aus dem jeweiligen SLA oder Vertrag.
22.2 Das SLA geht diesen AGB vor, soweit und nur soweit es ausdrücklich abweichende Regelungen enthält.
22.3 Soweit im SLA einzelne Punkte nicht geregelt sind, gelten ergänzend diese AGB.
22.4 Nicht im SLA enthaltene Leistungen, Zusatzaufwände, Projektleistungen, ausserordentliche Einsätze, Einsätze ausserhalb der vereinbarten Zeiten, Leistungen wegen Fehlmanipulationen, Fremdeingriffen oder Drittstörungen werden separat nach Aufwand verrechnet.

23. Laufzeit und Kündigung

23.1 Einzelaufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Bezahlung.
23.2 Dauerschuldverhältnisse, Wartungsverträge, Servicepakete oder Abonnemente beginnen mit dem vertraglich vereinbarten Datum und laufen für die vereinbarte Mindestdauer.
23.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, verlängern sich solche Verträge jeweils automatisch um [1 Monat / 3 Monate / 12 Monate], wenn sie nicht mit einer Frist von [30] Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt werden.
23.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
a) schwerwiegender Vertragsverletzung;
b) wiederholtem Zahlungsverzug;
c) rechtswidriger Nutzung;
d) Gefährdung von Sicherheit, Reputation oder Rechtskonformität;
e) unzumutbarer Zusammenarbeit.
23.5 Bereits entstandene Ansprüche von ReachBrand bleiben von der Vertragsbeendigung unberührt.

24. Folgen der Vertragsbeendigung

24.1 Nach Vertragsbeendigung hat der Kunde offene Rechnungen, Zusatzaufwände, laufende Drittgebühren und bis dahin erbrachte Leistungen vollständig zu bezahlen.
24.2 ReachBrand ist nach Vertragsende berechtigt, Zugänge, Konten, Supportkanäle, Wartungsleistungen oder Remote-Berechtigungen zu deaktivieren, soweit keine gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Aufrechterhaltung besteht.
24.3 Auf Wunsch des Kunden unterstützt ReachBrand gegen separate Vergütung bei der Übergabe, Migration oder Herausgabe von Daten, Zugangsinformationen, Dokumentationen oder Konfigurationen, soweit dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist.

25. Höhere Gewalt

25.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese auf Ereignisse ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs zurückzuführen sind, insbesondere Naturereignisse, Krieg, Unruhen, Pandemien, Stromausfälle, Ausfälle von Kommunikationsnetzen, Cyberangriffe von erheblichem Ausmass, behördliche Massnahmen, Arbeitskämpfe, Lieferengpässe oder Ausfälle wesentlicher Drittanbieter.
25.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei nach Möglichkeit über Beginn und voraussichtliche Dauer eines solchen Ereignisses.

26. Änderungen der AGB

26.1 ReachBrand ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern.
26.2 Für neue Verträge gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung.
26.3 Für laufende Dauerschuldverhältnisse teilt ReachBrand Änderungen dem Kunden in geeigneter Form mit. Widerspricht der Kunde nicht innert [30] Tagen schriftlich, gelten die Änderungen für zukünftige Leistungen als akzeptiert, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Bei wesentlichen Änderungen steht Privatkunden ein ausserordentliches Kündigungsrecht auf den Änderungszeitpunkt zu.

27. Schriftform / Elektronische Form

27.1 Soweit diese AGB Schriftlichkeit verlangen, genügt auch die elektronische Form, insbesondere E-Mail oder ein bestätigtes elektronisches System, sofern nicht zwingendes Recht eine strengere Form verlangt.
27.2 Individuelle Abreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform, sofern nichts anderes vereinbart ist.

28. Salvatorische Klausel

28.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
28.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

29. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

29.1 Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen.
29.2 Zwingende gesetzliche Schutzvorschriften zugunsten von Konsumenten bleiben vorbehalten. Missbräuchliche AGB-Klauseln gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten sind unzulässig.
29.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den darunter abgeschlossenen Verträgen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der ReachBrand GmbH in [Ort].

30. Kontaktangaben

ReachBrand GmbH
Chlewigenring 16
6064 Kerns
Schweiz, CH
info@reachbrand.ch
077 429 77 82